ABRECHNUNG

Die Abrechnung unserer Leistungen ist möglich

• über Ihre gesetzl. Krankenversicherung/Krankenkasse
• über Ihre private Krankenversicherung und Beihilfe
• als Selbstzahler / in Eigenleistung

Die Höhe der Kosten orientiert sich an den Vergütungssätzen der Krankenkassen für die ärztliche Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinien und richtet sich nach der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratungs – und Behandlungszeit:

• 30 Min. 28,90 €
• 45 Min. 43,35 €
• 60 Min. 57,80 €
• 90 Min. multimodale Schmerztherapie, 5-6 TN, je 24,50 €
• 45 Min. sensomotorisch-perzeptive Therapie, 2 TN, je 28, - €
• 60 Min. psychisch-funktionelle Therapie, 2 TN, je 35,80 €
• 10 Min. Dokumentation / interdisziplinäre Fallbesprechung 12,- €

Ausgehend von der neurobiologischen Erkenntnis, dass auch funktionelle Beeinträchtigungen und Schmerzen ein bio-psycho-soziales Phänomen sind, nimmt unsere Eingangsdiagnostik die wesentliche Schlüsselrolle für den Erfolg der Kurztherapie ein. Der weitere Ablauf ist prozessorientiert mit den ersten 4 Behandlungseinheiten 1-2 x wöchentlich, dann intensiv 6x in 3 Wochen in der ´Anti-Schmerz-Gruppe` und / oder unterstützend und Therapie-abschließend in größeren Intervallen.

VERORDNUNG

Dank der Neuregelung im Versorgungsstrukturgesetz (§ 32 Abs.Ia SGB V/ § 8 Abs. 5)November 2012 haben Versicherte als Alternative zur stationären oder teilstationären Schmerztherapie jetzt auch die Möglichkeit, sich die erforderliche spezielle und multimodale Therapie direkt bei ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen: in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten tragen diese den für Ihre Schmerzen und Beeinträchtigungen entsprechenden ICD-Code auf dem Antrag ein. Antragsformular und weitere Informationen zur ärztlichen Verordnung erhalten Sie in unserer ITASSK-Praxis bei Ihrem 1.Termin.